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Geschaeftsfuehrer-Fehler

Das ab dem 25.05.2018 der Wind anders weht wurde ja bereits mehrfach erwähnt, da aber gerade jetzt die heiße Phase beginnt und man sich dessen bewusst werden sollte was dieses groß angepriesene Datum für Unternehmer bedeutet und mit sich bringt, haben wir die 5 Großen Fehler der Chefetage zusammengeführt die man unbedingt vermeiden sollte.

Fehler Nummer 1: Bewusstes Nichtstun
Leider erlebt man beim Ansprechen der kommenden DSGVO bei vielen Geschäftsführern eine gewisse „Vogel Strauß“ Mentalität. Trotz dass sie über die neue Gesetzeslage informiert sind und sich dessen bewusst sind, dass auch ihr Unternehmen davon betroffen ist, dementsprechend also Handlungsbedarf bestünde sieht man immer öfter, dass die entsprechenden Geschäftsführer wertvolle Zeit verstreichen lassen und den Kopf symbolisch in den Sand stecken. Leider wird dadurch die Situation nicht verbessert.

Fehler Nummer 2: Unterschätzung der Anforderungen
Wenn die Geschäftsleitung dann wider Erwarten doch meint, dass sie betroffen sein könnte, kann sie ihre Wissenslücke durch ein Tagesseminar schließen. Klare Meinung von uns: Ein Tagesseminar ist super! So können wir bei dem Folgegespräch wenigstens davon ausgehen, dass Sie die Grundbegriffe beherrschen und wir Ihnen diese nicht erneut definieren müssen.

Fehler Nummer 3: Fehlbewertungen da unzureichende Dokumentation oder Unwissenheit
„Datenschutz setzt sich nur aus unserem selbstverständlich funktionierenden Virenschutz und der Datensicherung zusammen. Mehr wollen wir nicht haben, das ist schon mehr als genug.“ Schade, dass wir immer noch Kunden mit dieser Einstellung begegnen. Virenschutz und Backup gehören inzwischen als absolute Basiskomponenten zum Datenschutz, wie Strom und fließend Wasser zur Wohnung (zumindest in Mitteleuropa). Dennoch ist es erstaunlich, dass oftmals die Verantwortlichen noch diese essentiellen Maßnahmen als „outstanding characteristics“ anführen und nicht vielmehr als Normalität betrachten.

Fehler Nummer 4: Ablaufdokumentation ist Managementsache
Selbstverständlich kennt die Geschäftsleitung alle Prozesse im Unternehmen höchstselbst und auswendig. Eine Dokumentation ist damit absolut entbehrlich. Oftmals kann das hinhauen, allerdings weiß von einer „im Kopf des Chefs“ existenten Verfahrensdokumentation der Mitarbeiter nichts davon. Wie kann es einen dann wundern, wenn der Mitarbeiter nicht gemäß diesen Abläufen handelt und Dinge schief laufen?

Fehler Nummer 5: Der IT’ler macht Computer – damit selbstverständlich auch den Datenschutz
Nein – ein ganz klares nein! Natürlich kennen wir unter Umständen etwas mehr von Ihren Abläufen, Prozessen und Schnittstellen als der gemeine Mitarbeiter; dennoch agieren wir in den größten Teilen eher als „Feuerwehr“ und greifen ein, wenn etwas schief läuft. Keinesfalls sind wir in alle Geschäftsentscheidungen involviert, die Sie fällen. Hier würden wir Ihnen allerdings gerne unter die Arme greifen und offiziell für Sie den Kopf in Form der ordentlichen Bestellung als Datenschutzbeauftragter hinhalten.

Wir können Ihnen nicht die Arbeit abnehmen aber wir können Sie dahingehend unterstützen das Sie für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung gut aufgestellt sind. Sei es als unterstützende Funktion für Ihren internen Datenschützer oder als Ihr externer Datenschutzbeauftragter.