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Datenschutzbeauftragter007

Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten? Wieso spielt ein Datenschutzbeauftragter im Rahmen der neuen EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) eine so wichtige Rolle? Wir klären auf! Lesen Sie in diesem Beitrag seine Aufgaben und Schwerpunkte.

Im Gegensatz zu 007 ermittelt ein Datenschutzbeauftragter nicht verdeckt, sondern unterstützt Unternehmen und besonders deren Geschäftsführung. Ein Datenschutzbeauftragter analysiert Verarbeitungsprozesse, dokumentiert und bewertet diese aus rechtlicher Sicht. Dadurch deckt er ggf. Sicherheitslücken oder Gefährdungen auf.

Durch die Bestellung eines regelkonformen Datenschutzbeauftragten minimieren die Geschäftsführer das eigene Handlungsrisiko, da Sie im Falles eines Gesetzverstoßes im Bereich des Datenschutzes mit ihrem Privatvermögen unbegrenzt haften.

Die Aufgaben des Agenten im Dienste des Datenschutzes, sind zu aller erst die Durchführung einer Bestandsaufnahme um den Handlungsbedarf bzw. Änderungsbedarf in Bezug auf personenbezogenen Daten festzustellen. Daraufhin folgt die Festlegung der Datenschutzziele im Unternehmen. Sowie die Überwachung und Koordination der Datenschutzmaßnahmen und der EDV-Programme. Es müssen nicht nur Gutachten erstellt werden oder Verträge mit den Dienstleistern geprüft werden, sondern auch Unternehmensrichtlinien müssen erstellt werden. 

Schwerpunkt ist die Überwachung der Datenverarbeitungsprogramme. Das Ziel der Programme ist es Datenverstöße dadurch bereits im Vorfeld zu verhindern. Falls neue Programme im Unternehmen eingeführt werden, muss der Datenschutzbeauftragte frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden, um diese zu prüfen und um eine Stellungnahme abzugeben. Denn Datenverarbeitung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn Sie auch erforderlich ist.

Die Aufgabe der Überprüfung, im schlimmsten Falle Erstellung des Verfahrensverzeichnisses ist eine der größten Aufgabenbereiche. Das Verfahrensverzeichnis enthält nicht nur die Aufstellung der einzelnen Verarbeitungsprozesse für personenbezogene Daten, sondern auch die Maßnahmen die zum Schutz dieser Daten getroffen wurden. Die wichtigste Aufgabe des Datenschützers dabei ist zu prüfen ob die Maßnahmen auch ausreichen sind.

Datensicherheit und deren Schutz kann nur effizient im Unternehmen ausgeführt werden, wenn die Mitarbeiter mitmachen bzw. mitgezogen werden. Dazu ist es erforderlich das die Mitarbeiter die mit personenbezogenen Daten arbeiten auch dahingehend sensibilisiert werden und dazu sind Schulungen notwendig.  Diese Schulungen sind explizit laut BDSG dem Datenschutzbeauftragten zugewiesen.