Wer es bis jetzt noch nicht gehört hat, dass die Übergangsfrist für die neue DSGVO am 25.05.2018 endet, der sollte sich jetzt aber sputen.
Falls Sie sich fragen warum?! Ganz einfach, die mündlichen Regelungen genügen nicht mehr. Das Verfahren kann nur noch schriftlich erfolgen. Falls die Aufsichtsbehörde z.B. eine einfache Prozessbeschreibung vorgelegt haben möchte, müssen schon etliche Seiten „wie Regel ich das, Rechtsgrundlage, Fristen und Beteiligte“ niedergeschrieben sein.
Wir haben Ihnen 12 Tipps kurz & knackig zusammengefasst die Ihnen hoffentlich das Thema bzw. die Umsetzung erleichtern.
TIPPS: