Johanns IT

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Datenschutz-Lösungen

Rechtskonformer Datenschutz für Ihr Unternehmen

Der Datenschutz birgt enorme Risiken für Ihr Unternehmen, denn bei Verstößen drohen Abmahnung und Image-Schäden. Mit uns überlassen Sie die Sicherheit Ihrer Daten nicht nur dem Zufall.

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Vertrauen Sie externen Datenschutzbeauftragten

Mit der stetig steigenden Menge an erhobenen und gesammelten Daten wird der Datenschutz immer relevanter – diesen müssen Sie gewährleisten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Abmahnungen und unkalkulierbare Schäden Ihrer Außendarstellung. Johanns IT fungiert mit speziell ausgebildeten und zertifizierten Mitarbeitern als Ihr externer Datenschutzbeauftragter und unterstützt Sie bei der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Datenschutzaudit & Webseiten-Check

Auf der Basis einer neutralen Prüfung Ihres IT-Systems und Ihrer Webseite geben wir Ihnen Maßnahmenvorschläge, wie Sie Ihren Datenschutz rechtssicher optimieren können.

Datenschutzunterstützung & Mitarbeiterschulung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter bezüglich der DSVGO und bieten Ihnen Hilfe bei der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen sowie bei der Prüfung erstellter Verfahren und Verträge.

Notfalldokumentation & IT-Sicherheitskonzept

Unsere Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie bei der Umsetzung von Notfallplänen und klären Sie in Zeiten von Cyberkriminalität auf Wunsch auch über Sicherheitsmaßnahmen auf.

Vermeiden Sie DSGVO-Abmahnungen

Viele Unternehmen sind nur unzureichend über die aktuelle Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgeklärt. Die Folge: Bei Verstößen drohen Abmahnungen, die teuer werden können. Als externer Datenschutzbeauftragter geben wir Ihnen in unserer Checkliste Tipps, wie Sie proaktiv handeln.

Mehr zum Thema

Die Datenschutzgrundverordnung betrifft alle – Unternehmen wie Privatpersonen. Der Grund: Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen empfindliche Strafen, die sich jedoch durch externe Datenschutzbeauftragte vermeiden lassen. Generell gilt: Mit fortschreitender Digitalisierung wird das Bewusstsein für die eigenen Daten größer. Unternehmen, die entsprechende Richtlinien beachten und darüber hinaus weitere Sicherheitsgarantien geben, gewinnen leichter das Vertrauen Ihrer Kunden, Partner und Mitarbeiter.

Der Zeitpunkt, ab dem Unternehmen dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, ist in der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert und kann dort detailliert nachgelesen werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Datenschutzbeauftragte dann zu benennen sind, wenn Unternehmen bestimmte Informationen und personenbezogene Daten (geschäftsmäßig oder für Zwecke der Meinungsforschung) verarbeiten sowie „mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind“.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist oder ob Sie alle Richtlinien erfüllen – auch in solchen Fällen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Verstöße gegen die DGSVO werden durch Geldbußen geahndet. Die Strafzahlung kann eine Höhe von bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes (voriges Geschäftsjahr; bis zu 20 Millionen Euro) erreichen.

Noch Fragen?

Sie wurden in unseren FAQs nicht fündig? Gerne beantworten wir Ihre Frage auch persönlich.

Sicherer Datenschutz dank Johanns IT

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Themen, die den Datenschutz, die DSGVO und notwendige Maßnahmen betreffen. Kontaktieren Sie uns und wir sorgen für Ihre Sicherheit und die Ihrer Daten.