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Geschäftsgeheimnisgesetz … Jaja, ich weiß, EU-DSGVO war in vieler Munde und ohne Zweifel der meist gehasste Begriff 2018! Und damit es nicht langweilig wird, gibt es seit Anfang bzw. Mitte 2019 eine neue EU-weite Richtlinie – und zwar das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Doch Sie können wieder aufatmen: Denn anders als die EU-DSGVO hat der Schutz von Geschäftsgeheimnissen keinen Umsetzungszwang. Warum es sich dennoch lohnt, einen genaueren Blick auf die neue Richtlinie zu werfen, möchte ich Ihnen gerne näher erläutern.    

Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Nicht nur für Konzerne, nein auch für kleinere Unternehmen oder Start-ups, die über vielversprechende Geschäftsmodelle verfügen. Wer im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung richtig vorbereitet ist, hat wertvolle Vorarbeit geleistet (z. B. durch bereits bestehende technisch-organisatorische Maßnahmen).

Früher war die Definition der deutschen Rechtsprechung einfach gestrickt. Wer sein Wissen schützen wollte, hat dies als Geschäftsgeheimnis erklärt – ohne großen Aufwand, selbst ohne ausdrückliche Erklärung. Doch jetzt muss dargelegt werden, dass das Wissen durch nach außen hin angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen abgesichert wurde.

Natürlich stellt man sich jetzt die Frage, was angemessene Maßnahmen zum Schutz des Wissens sind. Doch pauschal ist das nicht zu beantworten, da je nach schützenswerten Informationen unterschiedliche Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Falls Sie jetzt denken, dass Sie aufgrund der etwas schwammigen Formulierung der EU-weiten Richtlinie Ihr Wissen nur minimal absichern brauchen, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass Sie die zu schützenden Informationen als Inhaber verlieren könnten. 

Ermitteln Sie die für Sie wichtigen und zu schützenden Informationen, z. B. Rezepturen oder Algorithmen sowie Kundendaten, Bilanzen und Co. Haben Sie diese vollständig bestimmt, sollten Sie die nötigen Maßnahmen zum Schutz ergreifen.

Wer bereits Verfahrensverzeichnisse laut Datenschutzgrundverordnung erstellt hat, der kann dadurch schneller die für sich wichtigen Informationen beschaffen. Diese EU-weite Richtlinie gilt auch für Ihre bereits bestehenden Geschäftsgeheimnisse. Zudem sollten Sie über eine vollständige Dokumentation verfügen, denn wer der Beweispflicht im Härtefall durch detaillierte Dokumente nachkommen kann, ist klar im Vorteil. Liegt eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses vor, so muss außerdem damit gerechnet werden, dass die betroffene Person schadensersatzpflichtig ist sowie das Risiko einer Freiheits- oder Geldstrafe besteht.

Fazit
Wer sich bereits mit der EU-Datenschutzgrundverordnung auseinandergesetzt hat und diese im Unternehmen umsetzt, ist klar im Vorteil. So fällt es in diesem Fall deutlich leichter, die Geschäftsgeheimnisse richtig zu gestalten und zu schützen.

Autorin: Svenja Haase