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EU-DSGVO

Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Die Frage der Fragen ist tatsächlich, was hat sich verändert und was hat sich tatsächlich getan?! Für viele ist EU-DSGVO das Unwort des Jahres 2018. Kein Thema wurde in den Medien und auch in Unternehmen so breit diskutiert wie dieses. Doch ist jetzt 4 Monate „danach“, die Panikwelle abgeebbt.

EU-DSGVO noch immer ein aktuelles Thema?!
Viele rechneten damit, dass das Thema Abmahnungen vom Tisch wäre, aber weit gefehlt. Das Landgericht Würzburg hat in einem Eilverfahren beschlossen, das man durch den Mitbewerber abgemahnt werden kann, wenn man keine EU-DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf seiner Homepage hat.
Doch bisher haben kaum zweidrittel der Unternehmen die EU-DSGVO umgesetzt oder gar angefangen diese umzusetzen.

Was hat die EU-DSGVO mit Datensicherheit zu tun?
Die Datensicherheit zieht sich durch Ihr ganzes Unternehmen. Ihre sensiblen Daten sind für Cyberkriminelle eine Goldgrube. Ihre Unternehmensstrukturen sollten an die Datensicherheitsrichtlinien angepasst werden. Selbst jetzt, 4 Monate nach in Kraft treten der EU-DSGVO ist eine der häufig gestellten Fragen, was überhaupt personenbezogene Daten sind und wo überhaupt die Verarbeitung dieser anfängt. Oder aber auch welche Anforderungen müssen denn Unternehmen umsetzen.

Ist Ihnen bereits aufgefallen das vor Eintritt der EU-DSGVO viele Internetseiten bzw. Shops nicht mehr zu erreichen waren? Mitunter ein Grund hierfür sind, dass die Seiten nicht EU-DSGVO konform sind und diese „abgeschaltet“ wurden um Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Gründe hierfür sind unter anderem der demokratische und vor allem zeitliche Aufwand.
Gerade kleine Betriebe und Selbstständige sind davon betroffen, da Ihnen die Ressourcen und/oder finanzielle Mittel fehlen um die Digitalangebote EU-DSGVO konform zu gestalten.

Verschnaufpause? Leider nein.
Jedes Unternehmen hat von der EU-Datenschutzgrundverordnung gehört und zum Teil auch angefangen die Anforderungen zu erfüllen. Doch eine Verschnaufpause gibt es nicht. Denn die nächste Verordnung steht in den Startlöchern.  Auf die EU-DSGVO folgt die E-Privacy-Verordnung. Auch diese hat personenbezogene Daten im Fokus. Diese Verordnung ist zwar noch nicht verabschiedet und man feilt noch an den Details aber es steht fest das auch diese Verordnung in Kürze in Kraft tritt.

Exkurs E-Privacy-Verordnung
Die E-Privacy-Verordnung ist eine Ergänzung zur EU-Datenschutzgrundverordnung. Es geht darum das die personenbezogenen Daten auch in elektronischer Form besser zu schützen sind. Nehmen Sie sich Ihren Datenschutzbeauftragten zur Seite um langfristig Ihr Unternehmen EU-DSGVO und E-Privacy konform zu gestalten, dass betrifft vor allem Ihre Onlineshops sowie das Traden der Nutzerverhalten für Marketing Maßnahmen. Denn auch hier sind die Strafen wie bei der EU-DSGVO angesetzt.

FAZIT
Auch nach 4 Monaten ist das Thema Brandaktuell. Doch wird es noch etwas dauern bis die Datenschutzgrundverordnung in allen Unternehmen zum Alltag wird.

Sprechen Sie uns an falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.
Wir sind in der Lage Sicherheitsinformationsprüfungen und Webseitenprüfungen durchzuführen die ein Baustein der EU-DSGVO sind. Unsere Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen gerne weiter!